"Giro" kommt aus dem italienischen und bedeutet "rund". Ein Girokonto ist also ein Konto, das "rundherum" zugänglich ist. Die Voraussetzung für eine flexible Nutzung Ihres Girokontos ist, dass Sie immer genügend Geld darauf haben.
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Entweder an der Kasse oder an jedem Geldautomaten Ihrer Bank. Bar auf die Kralle sozusagen!
Wenn Sie an einem Geldautomaten einer anderen Bank Geld abheben möchten, müssen Sie hierfür ein Entgelt zahlen. Dies kann in einigen Fällen recht teuer werden. Hat Ihre Bank einen Verbund mit anderen Banken eingerichtet, z. B. Sparkassenverbund oder einen sog. "Cash-pool", können Sie bei den Banken, die dem Verbund angehören, Bargeld meist ohne zusätzliche Kosten abheben
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wenn Ihre Kontokarte auch eine Zahlungsfunktion hat. Der Händler des Geschäfts lässt den Kaufpreis von Ihrem Konto abbuchen. Hierzu müssen Sie Ihre Identität entweder mit Ihrer PIN oder mit Ihrer Unterschrift und evtl. Personalausweis nachweisen.
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Ganz einfach per Einzelüberweisung, Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis.
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Weiterführende Informationen
BGH-Urteil zu Rücklastschriften (PDF, 189 kb)
Für die Einzugsermächtigung teilen Sie Ihrem Vertragspartner Ihre Kontodaten mit und gestatten ihm mit Ihrer Unterschrift, die fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto können Sie - in der Regel innerhalb von sechs Wochen - wieder zurückbuchen lassen.
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Bei einem Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank zu bestimmten, im Voraus festgelegten Terminen immer denselben Betrag auf ein anderes Konto zu überweisen. Diese Funktion wird oft für Mietzahlungen oder auch für Sparverträge gewählt.
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Wer lieber alles selbst in der Hand haben will oder wer sein Geld nicht regelmäßig bekommt, bezahlt am besten per Einzelüberweisung.
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Einmalige Zahlungen können auch per Abbuchungserlaubnis beglichen werden. Auch wenn dieser der Einzugsermächtigung ähnelt - in diesem Fall ist keine Rückbuchung möglich!
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Wichtig! Immer genug Geld auf dem Konto
Wichtig ist, dass das Konto immer ausreichend gedeckt ist. Das Geld, das Sie überweisen wollen oder das abgebucht werden soll, muss auf Ihrem Konto vorhanden sein. Wenn nicht, kann die Bank sich weigern, die Überweisung, den Dauerauftrag, die Einzugsermächtigung oder die Abbuchungserlaubnis auszuführen. Und das bedeutet wiederum, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können. Denn Ihr Vertragspartner (Vermieter, Verkäufer, etc.) kann Ihnen für den verspäteten Zahlungseingang auf seinem Konto, Mahn- und Verzugskosten berechnen. Ihre Bank darf Ihnen für die Nichtausführung allerdings keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.