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Mein Geld - Clever planen!

Ist doch klar, dass man über das selbst verdiente Geld auch selbst bestimmen will. Schließlich hat jeder Wünsche, die schnell in Erfüllung gehen sollen. Aber reicht das Geld für alles, was man so vorhat? Was ist, wenn man sich total verplant hat?

Vertrag ist Vertrag. Bitte auch einhalten!

Eine der wichtigsten Veränderungen mit Eintritt der Volljährigkeit ist, dass man nun selbst, ohne Mitwirkung und ohne Zustimmung der Eltern Verträge abschließen kann. Für diese Verträge ist man aber auch selbst verantwortlich, d. h. zum Beispiel auch, dass die Eltern nicht mehr für Fehler der Kinder gerade stehen müssen. Wer volljährig ist, muss selbst darauf achten, dass er die geschlossenen Verträge auch einhält. Und Verträge müssen grundsätzlich immer eingehalten werden. Ein generelles Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es nicht.

Zwar weiß jeder, dass man in Kaufhäusern auch einwandfreie Ware zurückgeben kann. Darauf hat aber keiner einen Rechtsanspruch. Ein Anspruch auf Rückgabe einwandfreier Ware besteht nur bei ausdrücklicher Zusage auf dem Kassenbon oder bei einem Aushang im Laden.

Also: Vor dem Abschluß eines Vertrages genau prüfen, ob man die Ware oder Dienstleistung wirklich braucht, wie hoch die Kosten sind und ob man sich das leisten kann.

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BECKER SPÄTH, Konzept und Design, Agentur Darmstadt