Kapitallebensversicherung
Oft werden auch schon jungen Menschen sog. Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen – auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – angeboten. Bei Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages verpflichtet man sich, über viele Jahre – meistens bis zum Eintritt des Rentenalters – monatlich feste Beträge zu zahlen. Die gesparte Summe plus Zinsen und sog. Überschussbeteiligungen werden erst nach diesem Zeitpunkt ausgezahlt. Bei der Kapitallebensversicherung wird den Hinterbliebenen im Todesfall eine vertraglich festgelegte Summe ausbezahlt. Es gibt viele Argumente, die gerade bei Berufsanfängern gegen diese Sparformen sprechen:
- Wer gerade ins Berufsleben einsteigt, hat oftmals noch keine Kinder oder andere Hinterbliebene, für die im Todesfall gesorgt werden müsste. Falls doch, ist eine Risikolebensversicherung wesentlich günstiger.
- Die Konditionen sind bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen nicht so attraktiv wie es von den Anbietern dargestellt wird. Wer einen größeren Geldbetrag übrig hat oder regelmäßig sparen möchte, kann sich bei den Verbraucherzentralen anbieterunabhängig beraten lassen.
- Es ist sehr schwer, einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren zu überblicken. Niemand weiß im Voraus, wann er wo arbeiten kann und wann er wie viel Geld zur Verfügung hat. Mit einer Kapitallebensversicherung ist man sehr unflexibel und muss diese dann, wenn man die monatliche Prämie nicht mehr bezahlen kann, entweder beitragsfrei stellen oder kündigen.
- Erfahrungsgemäß kündigen die meisten Menschen, die einen Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, diesen lange vor der vereinbarten Laufzeit. Sie erhalten dann meistens viel weniger zurück als sie eingezahlt haben – machen also Verlust!
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